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Tipps zur Homeoffice-Pauschale

Von Judith: Tipps zur Homeoffice-Pauschale

So kannst du das Homeoffice steuerlich absetzen!

Du arbeitest seit Beginn der Corona-Pandemie ganz oder zeitweise im Homeoffice? Dann kann sich eine Steuererklärung für dich lohnen!

Wer vor Corona ab und an von zu Hause aus gearbeitet hat, konnte dadurch keine nennenswerten Steuervorteile erzielen. Dafür musste ein richtiges Arbeitszimmer her. Mit der neuen Homeoffice-Pauschale lassen sich jetzt die Kosten für Strom, Miete und Heizung pauschal steuerlich geltend machen – egal, ob du in der Küche, in einer Arbeitsecke deines Wohnzimmers oder auf dem Balkon arbeitest. Für jeden Arbeitstag im Homeoffice kannst du für 2020 und 2021 5 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen – bis maximal 600 Euro pro Jahr.

Warum gibt es die Homeoffice-Pauschale?

Wer sein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchte, muss dafür die strengen Anforderungen des Finanzamtes erfüllen. Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wurden deshalb Forderungen laut, auch diejenigen zu unterstützen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten müssen, aber über kein eigenes Arbeitszimmer verfügen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde dann nach langen Diskussionen die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Von dieser Pauschale kann jeder profitieren, der zu Hause arbeitet – also auch, wenn der improvisierte Arbeitsplatz am heimischen Küchentisch oder im Wohnzimmer eingerichtet wurde.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Wenn du deiner beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus nachgehst, kannst du in deiner Steuererklärung 5 Euro pro Tag im Homeoffice absetzen. Allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr – das entspricht 120 Homeoffice-Tagen. Mehr ist nicht drin, auch wenn du mehr Tage zu Hause gearbeitet hast.

Gibt es Voraussetzungen an den Arbeitsplatz?

Um die Homeoffice-Pauschale zu bekommen, gibt es keine strengen Vorgaben an deinen Arbeitsplatz zu Hause. Es ist egal, ob du dir eine Arbeitsnische eingerichtet hast oder am Küchentisch arbeitest.

Benötige ich einen Nachweis meines Arbeitgebers?

Grundsätzlich musst du keine Bescheinigung deines Arbeitgebers einreichen. Auf Nachfrage solltest du die Homeoffice-Tage jedoch benennen können. Notiere dafür am besten, an welchen Tagen du zu Hause gearbeitet hast und wann du ins Büro gefahren bist.

Wie lange gilt die Homeoffice-Pauschale?

Die Pauschale gilt zunächst nur für die Jahre 2020 und 2021. Wie es danach weitergeht und ob sie vielleicht verlängert wird, ist im Moment noch unklar.

Kann ich die Pauschale nutzen, wenn ich freiwillig im Homeoffice arbeite?

Um die Pauschale abzusetzen, ist es nicht relevant, ob du von deinem Arbeitgeber dazu verpflichtet wurdest oder ob du freiwillig im Homeoffice gearbeitet hast. Wichtig ist lediglich, dass du tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause gearbeitet hast.

Was gilt, wenn ich nicht das ganze Jahr im Homeoffice gearbeitet habe, sondern nur während des Lockdowns?

Um von der Pauschale zu profitieren, musst du nicht das ganze Jahr über zu Hause gearbeitet haben. Wenn du zum Beispiel über den Sommer wieder zeitweise im Büro warst, kannst du trotzdem alle Tage absetzen, an denen du komplett im Homeoffice tätig warst.

Homeoffice-Pauschale statt häusliches Arbeitszimmer?

Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer bleibt bei der Steuer weiterhin abzugsfähig. In den meisten Fällen lohnt sich der Ansatz des Arbeitszimmers mehr als die Homeoffice-Pauschale. Willst du dein Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen, musst du jedoch die strengen Voraussetzungen der Finanzbehörde erfüllen. So muss der Raum zum Beispiel durch eine Tür von anderen Zimmern getrennt sein und darf nur zu maximal 10 Prozent privat genutzt werden. Dementsprechend darf auch kein Bett, Kleiderschrank, Fernseher etc. in deinem Arbeitszimmer zu finden sein.

Wann profitiere ich von der Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich für dich steuerlich aus, wenn du im Jahr mehr als 1.000 Euro Jobkosten (Werbungskosten) zusammenbekommst. Wenn deine Werbungskosten insgesamt nicht über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen, läuft die Pauschale leider ins Leere. Die Pauschale kann übrigens jeder Berufstätige absetzen – also auch jeder Ehepartner für sich.

Welche Werbungskosten kann ich noch absetzen?

Wenn du im Jahr für alle Jobkosten mehr als 1000 Euro an Ausgaben hast, dann kann das Steuern sparen. Unter die Werbungskosten fallen etwa Hilfsmittel wie Computer und Büromaterial oder auch Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Da die konkreten Fahrtkosten nicht so leicht nachweisbar sind, gilt die sogenannte Pendlerpauschale von 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer. Ab 2021 können nach dem 21. Kilometer sogar 35 Cent abgesetzt werden. Beachte aber, dass du für die Tage, die du im Homeoffice gearbeitet hast, keine Pendlerpauschale absetzen darfst. Sammele darüber hinaus auch Belege für weitere Jobkosten, wie zum Beispiel für die Anschaffung eines Schreibtisches oder eines Monitors.

Diese Arbeitsmittel kannst du zusätzlich absetzen, wenn du sie beruflich nutzt:

  • Laptop / PC
  • Smartphone
  • Headset
  • Drucker und Kopierer
  • Büromöbel
  • Schreibmaterial
  • Druckerpapier
  • Fachliteratur
  • Software
  • Telefon- und Internetkosten

Fazit

Du hast 2020 und 2021 aufgrund von Corona im Homeoffice gearbeitet? Dann kann sich dank der Homeoffice-Pauschale deine Steuererklärung für diese beiden Jahre besonders lohnen.

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