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Neues von Google My Business

Von Judith: Neues von Google My Business

Google My Business ist das digitale und interaktive Branchenbuch der Suchmaschine. Hier können Unternehmen ihre Kontaktdaten, eine Kurzbeschreibung zum Betrieb, Logo und Bilder hinterlegen. Google-Nutzer können über die Kartenansicht Google Maps die Umgebung erkunden und die Route zum Geschäft planen. Der Dienst steht für eine direkte Kontaktaufnahme und Kommunikation von Unternehmen, potenziellen Kunden und Stammkunden.
Google My Business bündelt also alle lokalen Google-Dienste wie Maps und Google+ und sorgt für 360-Grad-Sucherlebnisse. Um als kleines oder mittleres Unternehmen im Netz und vor allem in den Google-Suchergebnissen vertreten zu sein, lohnt es sich einen eigenen Eintrag anzulegen. Denn was bei anderen Online-Branchenbüchern, Firmenverzeichnissen oder Bewertungsportalen gilt, gilt auch bei Google My Business: Ein Eintrag kann die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit eines Betriebs im Netz fördern.
Mit neuen, überarbeiteten Richtlinien möchte Google die Handhabung zukünftig einfacher und verständlicher gestalten. Durch die Überarbeitung der Qualitätsrichtlinien soll außerdem unerwünschte Werbung über My-Business-Profile eingedämmt werden.

Leichter, einfacher, weniger SPAM – Update von Google My Business

Einige geplante Änderungen der Richtlinien, die zunächst für die USA gelten und vermutlich demnächst auch auf Deutschland übertragen werden, sind bereits bekannt geworden:

  • Die Unternehmensbeschreibung darf nicht mit Suchbegriffen überfrachtet werden, hier gilt weiterhin: Belassen Sie es beim korrekten Unternehmensnamen. Eine genaue Angabe zu Dienstleistungen und Produkten gehört erst in das Feld „Beschreibung“.
  • Im Textfeld „Firmenbezeichnung“ sind weiterführende Angaben zu Kontaktdaten, Verweis zur Firmenhomepage oder Werbesprüche nicht zulässig, auch bei Marken-Sonderzeichen ist Vorsicht geboten.
  • Im Kategoriefeld sollte der Fokus auf dem Kerngeschäft liegen. Gehen Sie bei der Wahl der Kategorie präzise vor und entscheiden Sie sich wo immer möglich nicht für unspezifische Überkategorien.
  • Bei der Bezeichnung von mehreren Filialen oder Standorten gilt: Verständigen Sie sich auf eine einheitliche Bezeichnung.
  • Briefkastenfirmen oder reine Postadressen, Appartments sowie Ferienwohnungen dürfen nicht als My-Business-Eintrag veröffentlicht werden.
  • Auch wenn Sie außerhalb Ihres Standortes tätig sind, sind mehrere Einträge nicht erlaubt, dafür gibt es die Möglichkeit, das Einzugsgebiet anzugeben.
  • Für Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten und weitere Heilberufler gilt: Angaben zu Fachgebieten, Behandlungsformen und -schwerpunkten dürfen nicht in der Firmenbezeichnung auftauchen.
  • Für einzelne Fachbereiche darf ebenfalls kein eigener Eintrag angelegt werden.
  • Verknüpfen Sie Ihr My-Business-Profil mit einer aussagekräftigen Unternehmens-E-Mail-Adresse, zum Beispiel info@zahnarzt-meier.de.

Versuchen Sie keinesfalls über ein weiteres Google-Konto erneut einen Firmenstandort zu erstellen, wenn Sie mit der Auffindbarkeit des Ersten nicht zufrieden sein sollten. Denn: Wer sich nicht an die Richtlinien hält und mit unlauteren Mitteln versucht, die Auffindbarkeit der Firmeneinträge zu steigern, dem droht Google mit einer Abstrafung. Das kann bis zu einer Sperrung der My-Business-Einträge führen – ein Bärendienst also für Ihre Sichtbarkeit in Netz.
Beachten Sie, dass es ein paar Tage dauern kann, bis Google eventuelle Änderungen in Ihrem Eintrag auch veröffentlicht.
Ausführliche Hinweise und Hilfestellungen gibt es auch von offizieller Seite: https://support.google.com/business/answer/3038177

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2 Kommentare

Anne Schiff

Der Beitrag ist sehr gut recherchiert. Dass dies für den Business Eintrag gilt, wusste ich gar nicht.

Anne Schiff

Der Beitrag ist sehr gut recherchiert. Dass dies für den Business Eintrag gilt, wusste ich gar nicht.

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