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Internetrecht: Kommentar ist nicht gleich Kommentar

Von Judith: Internetrecht: Kommentar ist nicht gleich Kommentar

Für jeden Unternehmer stellen Bewertungen durch Nutzer und Kunden im Internet heutzutage ein wichtiges Kriterium dar.

Eine hohe Kundenzufriedenheit verleitet auch neue potenzielle Kunden zum Kauf. Umgekehrt können negative Bewertungen fatale Folgen haben, weil Interessenten auf den ersten Blick mit einem schlechten Eindruck konfrontiert werden.

Wenig überraschend ist es daher, dass viele Unternehmer sich gerichtlich gegen unliebsame Bewertungen zur Wehr setzen und die Verfasser auf Schadensersatz verklagen.

Online-Bewertungen – was ist erlaubt, was nicht?

Doch hat eine solche Klage Aussicht auf Erfolg? Welche Bewertungen sind erlaubt und ab wann ist die Grenze überschritten? Wie so häufig fällt eine klare Abgrenzung schwer und die Grenzen sind fließend.

Grundsätzlich ist Nutzern anzuraten, auch bei anonymen Aussagen und Meinungsäußerungen im Internet eine sachliche und den allgemeinen Umgangsformen entsprechende Wortwahl zu treffen. Beleidigungen und Kritik unter der Gürtellinie sind im Netz eben sowenig gestattet wie im realen Leben.

Weiterhin gilt es jedoch zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung zu differenzieren. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Produkt bzw. eine Dienstleistung mit „gefällt mir nicht“ oder mit „funktioniert nicht“ beschrieben wird.

Die erste Aussage stellt eine persönliche Meinung dar. Die zweite hingegen eine objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Hier ist der Bewerter also ggf. in der Pflicht zu beweisen, dass seine Behauptung stimmt. Kann er dies nicht, so hat der Unternehmer vor Gericht gute Chancen auf Schadensersatz.

In jüngster Vergangenheit haben mehrere Gerichte Unternehmern Recht gegeben, die Bewerter wegen nicht beweisbarer Behauptungen im Internet in Anspruch genommen haben.

Der beste Weg indes ist natürlich, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Oftmals hilft es schon, Unstimmigkeiten und Missverständnisse im direkten Dialog zu klären. Im Idealfall bereits vor der abgegebenen Bewertung, um den Sachverhalt zu klären, oder im Nachgang, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten Zeit und Geld spart.

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