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Impressumspflicht für Webseiten und Online-Shops

Von Judith: Impressumspflicht für Webseiten und Online-Shops

Ein unerlässlicher Bestandteil jeder Firmenhomepage und jedes Online-Shops ist das Impressum. Wer die Impressumpflicht verletzt, dem drohen Abmahnungen und hohe Geldstrafen. Doch welche Webseiten müssen überhaupt ein Impressum haben und welche Angaben müssen im Impressum stehen? Wir zeigen, was kleine und mittelständische Unternehmen zum Thema Impressumspflicht wissen müssen.

Laut Telemediengesetz muss jede Website, die ein wirtschaftliches Interesse verfolgt über ein Impressum verfügen. Das heißt egal, ob es sich um einen Online-Shop für Gartenmöbel, die Website eines Restaurants oder die Firmenhomepage eines Handwerkers handelt – jede dieser Seiten muss ein Impressum aufweisen. Wer eine Seite für rein private Zwecke betreibt, ist von der Impressumspflicht ausgenommen. Gut zu wissen: Sie haben eine Unternehmensseite bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken? Dann müssen Sie in diesen Profilen entweder Ihre Firmenhomepage verlinken oder das Impressum direkt in die Profile einfügen. Denn laut aktuellen Urteilen muss auch bei Social-Media-Profilen von Unternehmen klar erkennbar sein, wer hinter diesem Profil steht.

Mit der Impressumspflicht möchte man Betrügereien im Internet vorbeugen und für mehr Transparenz sorgen. Besucher der Seite können durch das Impressum erfahren, wer hinter der Website steckt. Dadurch, dass eine ladungsfähige Adresse angegeben werden muss, können im Fall der Fälle auch Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Kunden und Geschäftspartner sollen so gleichermaßen geschützt werden.

Wer die Impressumspflicht verletzt – egal, ob aus Unwissenheit oder mit Absicht – für den kann es ganz schön teuer werden. Ein nicht vorhandenes oder unvollständiges Impressum kann laut Telemediengesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch wenn in der Praxis solche hohen Geldstrafen eher selten sind, sollten Sie immer darauf achten, dass Ihre Website über ein Impressum verfügt, das auf dem neuesten Stand ist. Nicht selten werden Unternehmen von ihrer Konkurrenz wegen eines unvollständigen Impressum abgemahnt.

Diese Angaben muss ein Impressum von Unternehmen beinhalten:

  • Vollständiger Firmenname
  • Bei juristischen Personen muss auch die Rechtsform (GmbH o.ä.) angegeben werden
  • Firmenanschrift (ladungsfähige Adresse)
  • Geschäftsführer oder Inhaber (Vor- und Nachname)
  • E-Mail-Adresse
  • Bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Zusätzlich sind noch je nach Unternehmen folgende Angaben zu leisten:

  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Wenn Ihr Unternehmen in einem Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, müssen Sie die entsprechenden Registernummern angeben.

Berufe mit besonderen Befähigungsnachweisen (beispielsweise Ärzte oder Anwälte) müssen noch weitere zusätzliche Informationen angeben:

  • Die Kammerzugehörigkeit
  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
  • Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind

Zusätzlich empfiehlt es sich die Telefonnummer sowie gegebenenfalls die Faxnummer im Impressum zu nennen.

Als Letztes bleibt noch die Frage zu klären, an welcher Stelle das Impressum auf der Website platziert werden sollte. Zu dieser Frage wurden bereits Grundsatzurteile gefällt. Laut Bundesgerichtshof muss das Impressum von der Startseite mit zwei Klicks erreichbar sein. Die einfachste Lösung ist es, wenn Sie das Impressum in einem eigenem Menüpunkt in der Navigation am Seitenende ansiedeln. So können Interessierte das Impressum auch von allen weiteren Unterseiten leicht erreichen.

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