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Von Judith: Gebühren für Google Street View

Google Street View ist der Politik meistens ein Dorn im Auge. Erst drohten Verbote. Diese konnten nicht durchgesetzt werden – weder die Google Street View Aufnahmen noch deren Veröffentlichung. Das Ziel der Datenschützer ist nach wie vor: Die „Datenkrake Google“ soll aufgehalten werden. Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – das ist das Ziel einiger Kommunen in Deutschland. Google Street View soll Gemeinden und Städten nämlich nun zu Einnahmen verhelfen.

Gemeinden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg setzen Google Street View hierfür gewissermaßen mit Markständen gleich. Denn im Sinne des Wegegesetzes können bereits Gebühren für so genannte Sondernutzungen anfallen – wie eben dem Marktstand oder der Genehmigung für Straßenmusikanten. Auch für Drehgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen veranschlagt unter anderem die Stadt Berlin Gebühren.

NRW-Kommune mit Google-Sonderabgabe auf dem Vorstoß

Ratingen in Nordrhein-Westfalen hat als erste Stadt die Berechnung der Sonderabgabe für Google eingereicht. So mancher könnte nun meinen, die Kommunen wollten damit ihre Etatlöcher stopfen. Im Grunde handelt es sich aber eher um eine Form von Protest. Maßgeblich in die Wege geleitet hat das der  Datenschutzbeauftragte der Stadt Ratingen, Peter Wacker, – zunächst exemplarisch für seine Stadt. Peter Wacker fordert 20 Euro pro mit dem Google Streetcar gefahrenen Kilometer. Bei 309 Kilometern Ratinger Gemeindestraßen käme Google auf eine Gebühr von 6 180 Euro. Aber auch die Gemeinde Molfsee bei Kiel sowie weitere Städte wollen dem Beispiel folgen. Eine Bürgerinitiative stellte kürzlich einen Antrag an den Rat der Stadt Mühlheim.

Wird Google Street View Kommunen nachgeben müssen?

„Ob Google da mitzieht und brav zahlt?“, fragen Sie sich jetzt? Google hat sich dazu bereits zu Wort gemeldet – mit einem klaren „Nein“: Google wird keine Street View Sonderabgaben zahlen. Begründung: Es handele sich um Aufnahmen, die während der „regulären Teilnahme am Straßenverkehr“ entstehen. Diese Reaktion war aus zwei Gründen abzusehen:

  1. Die Anwendung des Sondernutzungsrechts auf den Fall „Google Street View“ seitens der Kommunen ist hier nicht einwandfrei möglich.
  2. Es entspricht schlicht nicht der Firmenphilosophie von Google, für etwas zu zahlen, was Allgemeingut ist und im doppelten Sinne „auf der Straße liegt“. Die Rechtslage ist hier auch nicht eindeutig- ein Prozess nahezu unausweichlich.

Der Fall Ratingen könnte Konsequenzen für Googles Konkurrenz nach sich ziehen

Ob die Städte versuchen werden diese Einnahmequelle auch auf andere Online-Kartendienste auszuweiten, bleibt abzuwarten.

Die Entwickler von Bing hören bestimmt auch nicht gern, dass ihre vermeintlich neue Einnahmequelle demnächst Geld kosten könnte. Die Google Street View Konkurrenz aus dem Hause Microsoft schläft nämlich in Sachen „virtueller Straßen-Rundumblick“ ebenfalls nicht: Bing maps entwickelt zurzeit eine erweiterte  Maps-Anwendung auf Augmented Reality Basis – das heißt als computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Der virtuelle Stadtplan kann in Echtzeit mithilfe von Photosynth unterschiedliche Bilder eines Ortes – Straßen, Gebäude und das Interior von beispielsweise Ladenlokalen – zu einer Live-Video-Rundumsicht zusammenfügen, wie der Blog macnews erklärt. Die Photosynth-Funktion basiert bei Bing auf Silverlight und muss vorher vom Nutzer als Download-Plugin auf dem eigenen Rechner installiert werden. Dann können auch eigene Bilder zur Live-Nutzung hochgeladen werden.

Anscheinend weiß Bing die Problematik von Google Street View auf clevere Weise zu entgehen: Nach momentanem Kenntnisstand werden keine Bing-Mitarbeiter durch die Straßen der Welt fahren. Es wird allenfalls eventuell Live-Web-Cams geben. Hauptsächlich werden die virtuellen Bing-Rundgänge mit Flickr-Bildern, per Geo-Tagging verschickten Fotos oder eben den hochgeladenen Photosynths angezeigt und anklickbar gemacht. Es existieren bereits 18.000 dieser Photosynths – bestehend aus insgesamt fast 1,7 Millionen Bildern von Orten, die aus sämtlichen Winkeln aufgenommen wurden.

Außerdem strebt Bing eine Kooperation mit Creative Commons an, einem Zusammenschluss von Künstlern, die Lizenzen an ihren (Kunst-)Werken bewusst lockerer handhaben.

Und wie verhält es sich überhaupt mit – privaten – Bildern, die von Bürgern und Internetnutzern beispielsweise in ihrer Heimatstadt gemacht und in Netz gestellt wurden? Können Gemeinden allen Ernstes darauf eine Gebühr erheben? Und wie sehen Sie die Machtverteilung zwischen Bing, Google und anderen ähnlichen Anbietern?

Bis bald,

Lauren Dohnalek

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