Von Judith: Das Internet – eine rechtsfreie Zone?
Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren. Dieses betrifft vor allem das Marken- und Wettbewerbsrecht, aber auch Themen wie Jugendschutz und Persönlichkeitsrechte.
Die Todsünde Gleichgültigkeit
Am vergangenen Dienstag (18.1.2011) gab es in Deutschland einen bisher einmaligen Vorgang: Die wwwe GmbH hatte sich in einer bundesweit beispiellosen Aktion gegen den scheinbar rechtsfreien Raum Internet gewehrt und die Domain nerdcore.de rechtskräftig gepfändet. Die Intention der wwwe GmbH war keinesfalls die Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Vielmehr wollte das Unternehmen auf die zum Teil dreisten Ansichten einiger Markteilnehmer im Internet öffentlichkeitswirksam aufmerksam machen. Denn die Gleichgültigkeit einiger kennt kaum Grenzen. So findet sich zum Beispiel im Impressum eines Blogs die Aussage:
„Sie planen eine Abmahnung? […] darauf hinweisen, dass bei mir absolut nichts zu holen ist, und ich nur auf einen willkommenen Grund warte, in den Genuss der Freiheit zu kommen, die mit einer Privatinsolvenz einhergeht […] „.
Auch der ehemalige Inhaber der Domain nerdcore.de zeigte eine erschreckende Gleichgültigkeit, als er trotz mehrmaliger gerichtlicher Beschlüsse die Regeln des Rechtsstaates vorsätzlich ignorierte.
Denic spielt den Richter
Eine wichtige Position im deutschen Internet kommt der Denic eG in Frankfurt/Main zu. Diese nicht staatliche Einrichtung ist zentrale Registrierungsstelle für alle deutschen Domains mit der Endung „.de“. Denic ist Monopolist und gibt Regeln für die Registrierung, Übertragung und Verwaltung der deutschen Domains vor.
Gestern (21.1.2011) um 16:22 Uhr teilte Denic der wwwe GmbH mit, dass die Denic für die Domain nerdcore.de wieder den ursprünglichen Besitzer eingetragen habe. Auch dies ist ein in Deutschland bisher einmaliger Fall. Aufgrund der technischen Hoheit der Denic kann er zwar problemlos umgesetzt werden, doch die Regularien der Denic sehen eine solche Änderung des Inhabers einer Domain nicht vor. Als Gründe gab die Denic an, dass ihr der Nachweis der Zustellung des Beschlusses des Amtsgericht Tiergarten an den ehemaligen Besitzer nicht vorliege und darüber hinaus die postalische Anschrift des gerichtlichen Beschlusses nicht mit der Adresse, die bei der Denic eG für diese Domain ursprünglich hinterlegt wurde, übereinstimme.
Denic skandalös
Laut Rechtsanwalt Berger (Berger Law, Köln) ist dieses Vorgehen skandalös. Die Denic eG setze sich hier über Recht und Gesetz vorsätzlich hinweg. Darüber hinaus wurde bereits am 07.12.2010 der gerichtliche Beschluss zur Domainpfändung der Denic eG zugestellt. Es ist erstaunlich, dass die Denic die jetzt von ihr monierten Gründe nicht längst geklärt und offenbar ohne jede richterliche Aufforderung diesen Schritt eigenverantwortlich durchgeführt hat. Rechtsanwalt Berger hat mittlerweile viele Anfragen von Rechtsabteilungen namhafter deutscher Internetkonzerne über die rechtlichen Details der vorgenannten Domainpfändung erhalten. Ein Justiziar schreibt ihm, dass die wwwe GmbH sogar dankbar sein sollte, dass die Denic ihnen überhaupt die Domain von nerdcore.de übertragen hat:
„…Den öffentlichen Unterlagen entnehme ich, dass die Denic hier [wwwe GmbH] offenbar ohne Probleme die Domain auf Ihre Mandantschaft übertragen hat. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so darf ich besonders gratulieren. In meiner täglichen Praxis mit diversen Zwangsversteigerungen ist nämlich genau das gegenteilige Verhalten der Denic zu berichten.“
Offensichtlich hat die Denic eG in der Vergangenheit schon mehrfach Recht und Gesetz ignoriert und scheint eine eigene Legislative etablieren zu wollen.
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