Von Judith: Darf ich bei der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch lügen?
Welche (Not-)Lügen erlaubt sind und wann du Schwierigkeiten bekommst
Ob Auslandsaufenthalte und Sprachkenntnisse dazuerfinden, Lücken im Lebenslauf verschweigen oder schlechte Noten vertuschen – so mancher Bewerber beschönigt die Wahrheit, um seinen Traumjob oder seine Wunschausbildungsstelle zu bekommen. Doch sind solche Lügen in den Bewerbungsunterlagen oder im persönlichen Vorstellungsgespräch erlaubt und auch eine gute Idee?
Wie sooft im Leben gilt auch bei Bewerbungen: Lügen haben kurze Beine. Wir zeigen dir, warum du in deinem Lebenslauf und im Vorstellungsgespräch bei der Wahrheit bleiben solltest. Allerdings sind bei gewissen Fragen auch Notlügen erlaubt. Wir verraten dir, auf welche Fragen du nicht wahrheitsgemäß antworten musst.
Warum Lügen bei deiner Bewerbung kurze Beine haben
1. Angaben werden überprüft
In unserem digitalen Zeitalter wird es immer leichter, Fakten deiner Bewerbung mit wenig Aufwand zu überprüfen. Was verrät dein öffentliches Facebook- oder Instagram-Profil? Welche Angaben hast du auf Xing oder LinkedIn gemacht? Und stimmt das mit deiner Bewerbung überein? Bei einer Online-Recherche gewinnt dein potenzieller Arbeitgeber schnell einen ersten Einblick. Du solltest zudem damit rechnen, dass dein ehemaliger Arbeitgeber oder andere Referenzgeber angerufen werden.
Weiter mit dem Faktencheck geht es, wenn du zum Vorstellungsgespräch eingeladen wirst. Hier wird der Personalverantwortliche prüfen, ob deine Aussagen im Gespräch auch zu deiner Bewerbung passen und im Zweifelsfall genauer nachhaken. Nicht selten werden Fremdsprachenkenntnisse direkt im Gespräch getestet. Da wechselt der Interviewer zum Beispiel einfach mal kurz ins Englische.
2. Körpersprache deckt Lügen auf
Im Vorstellungsgespräch wird dich dein Gegenüber ganz genau beobachten. Denn oftmals lassen sich Lügen leicht durch die Körpersprache enttarnen. Wer lügt, vermeidet zum Beispiel meist den Blickkontakt beziehungsweise stellt diesen her und bricht ihn dann sofort wieder ab. Auch wer häufig während der Beantwortung einer Frage nach oben schaut, sagt wahrscheinlich nicht die Wahrheit. Wenn du die Arme vor dem Oberkörper verschränkst, lügst du selbstsicher – oder zeigst einfach Desinteresse. Solche vermeintlich kleinen Reaktionen deines Körpers verraten also deinem Gegenüber viel über dich und den Wahrheitsgehalt deiner Aussagen.
3. Deine Lügen können dich den Job kosten – auch Jahre später
Wer sich durch Unwahrheiten im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch einen Job „erschleicht“, muss auch noch Jahre später mit den Konsequenzen rechnen. Dein Arbeitgeber kann dir auch lange nach der Probezeit wegen arglistiger Täuschung fristlos kündigen. Darüber hinaus können falsche Angaben in deinen Bewerbungsunterlagen sogar juristische Konsequenzen haben. Denn bei der Manipulation von Zeugnisnoten und der Fälschung von Abschlüssen handelt es sich um Urkundenfälschung – ein kriminelles Vergehen.
Welche Notlügen sind okay und wann musst du ehrlich sein?
Du fragst dich jetzt, ob du wirklich alle Fragen im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten musst? Das musst du in der Tat nicht! Alle Fragen, die dein Privatleben betreffen, sind im Vorstellungsgespräch tabu und dürfen mit einer Notlüge beantwortet werden. Dazu zählen zum Beispiel Fragen zu Heiratsabsichten, deinem Lebenspartner, zur Familienplanung (Schwangerschaft und Kinderwunsch), sexuellen Neigung oder Religion und Konfession. Auch die Frage nach deiner Parteizugehörigkeit oder ob du schon mal gewerkschaftlich aktiv gewesen bist, musst du nicht beantworten.
Auch folgende Fragen dürfen vom potenziellen Arbeitgeber nicht gestellt werden, sofern sie nicht für den Job relevant sind:
- Fragen zu Vermögensverhältnissen – insbesondere zu Schulden (relevant bei Bankangestellten und Kassierern)
- Fragen zu Vorstrafen (relevant bei Juristen und angehenden Polizisten und Beamten)
- Fragen zu (ansteckenden) Krankheiten (relevant für medizinische Berufe und in der Lebensmittelindustrie, Gastronomie etc.)
Sobald die persönlichen Fragen für den Job entscheidend sind, müssen sie wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das gilt zum Beispiel auch für eine Schwangerschaft, wenn die Bewerberin nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden könnte, zum Beispiel weil es ihre oder die Gesundheit des Kindes gefährden würde.
Im Hinblick auf alle professionellen und berufsbezogenen Angaben musst du jedoch sowohl in deiner Bewerbung als auch im Vorstellungsgespräch die Wahrheit sagen. Dazu gehören Themen wie Ausbildungsabschlüsse, beruflicher Werdegang (frühere Arbeitgeber), fachliche Qualifikationen, Nebenbeschäftigungen, Verfügbarkeiten (frühestmöglicher Eintrittstermin) und Mobilität (Führerschein oder Umzugsbereitschaft). Ein Wettbewerbsverbot für Manager oder eine möglicherweise auf den ersten Blick nicht erkennbare Schwerbehinderung dürfen ebenfalls nicht verschwiegen werden.
Wie du mit deiner Bewerbung und im Vorstellungsgespräch überzeugst
Die gute Nachricht lautet: Auf Lügen in deiner Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch kannst du getrost verzichten. Denn Motivation und Persönlichkeit zählen mehr als ein perfekter und lückenloser Lebenslauf!
Seien wir außerdem mal ehrlich: Willst du wirklich einen Job haben, den du nur durch Übertreibungen bekommen kannst? Ist so eine Stelle oder Ausbildung auf Dauer wirklich die richtige für dich? Denn wenn du den Anforderungen nicht gewachsen bist, dann ist das Scheitern und der Frust vorprogrammiert. Also bleib bei der Wahrheit, dann klappt es auch mit deinem Traumjob!
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