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Von Judith: Newsletter Marketing V: Rechtliche Fallen

In den ersten Teilen unserer Serie zum Newsletter-Marketing haben wir Konzeption, Inhalt, Design und die einzelnen Bestandteile von Newslettern beleuchtet. Im aktuellen Teil nehmen wir für Sie rechtliche Fragestellungen rund ums Thema Newsletter unter die Lupe.

Risiko Newsletter?

Der Newsletter-Versand ist für kleine und mittelständische Unternehmen eine sehr effektive Werbemaßnahme. Bei nicht fachgerechter Anwendung drohen jedoch Abmahnungen und Bußgelder.
Aufgrund dessen lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, um zeit- und kostenintensive Fehler zu vermeiden.

Die Einwilligung

Der erste Schritt für einen erfolgreichen und effektiven Newsletter-Versand ist der Aufbau eines Empfängerkreises. Hierbei ist zu beachten, dass nicht einfach E-Mail-Adressen aus dem persönlichen Adressbuch für den Newsletter verwendet werden können.
Vielmehr kann E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers von Gerichten als wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig eingestuft werden.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich eine ausdrückliche Einwilligung zum Empfang des Newsletters einholen. Es ist zu empfehlen, dass Sie auf Ihrer Webseite die Möglichkeit zur Eingabe der E-Mail-Adresse für Interessenten schaffen.
Um zu verifizieren, dass die E-Mail-Adresse auch tatsächlich dem Eintragenden gehört, sollte in der Folge eine E-Mail versendet werden, in dem der Empfänger durch Klicken auf einen Link seine Anmeldung bestätigt. Hiernach können Sie den Empfänger und seine Mail-Adresse guten Gewissens Ihrem Verteiler hinzufügen.

Einwilligung nachhalten

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie mittels der IP-Adresse des Empfänger nachhalten, wann genau sich der jeweilige Empfänger durch Klicken des Bestätigungs-Links in Ihrem Newsletter angemeldet hat. So verhindern Sie unliebsame Überraschungen, sollte ein Empfänger einmal behaupten, Sie hätten ihm den Newsletter ohne Einwilligung zugeschickt.

Möglichkeit des Widerrufs

Zu beachten ist darüber hinaus, dass Sie einen Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs geben sollten. Dem Empfänger muss deutlich gemacht werden, dass er jederzeit der Nutzung seiner E-Mail-Adresse widersprechen kann. Ebenso sollten Sie darauf hinweisen, in welchem Intervall der Empfänger mit einem Newsletter rechnen kann und darüber informieren, dass der Versand ans werbetechnischen Gründen erfolgt.

Datenschutzrichtlinie nicht vergessen

Auch beim Thema Newsletter wird der Datenschutz groß geschrieben. Daher sollten Sie im Newsletter auf Ihre Datenschutzerklärung verweisen und diese ggf. hinsichtlich des Newsletter bzw. der Verwendung der Daten zu Werbezwecken anpassen.

Fazit: gewusst wie!

Festzuhalten bleibt: Wenn Sie sich an die „Spielregeln“ zum Thema Newsletter halten,  können Sie die guten Werbemöglichkeiten dieses Instruments nutzen, ohne sich vor rechtlichen Nachwirkungen fürchten zu müssen.

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