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Achtung, Betrug: Von nun an noch mehr Vorsicht bei Bilderuploads

Von Judith: Achtung, Betrug: Von nun an noch mehr Vorsicht bei Bilderuploads

Das hat mächtig für Furore gesorgt: Der Kölner Anwaltskanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum flattert die erste Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf der Pinnwand eines Facebook-Users ins Haus. „Der Abmahner fordert darin die umgehende Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz, dessen Höhe er nach Erhalt der Auskunft beziffern will.“, heißt es dazu im Blog der Kanzlei. Eine Legion von Anwälten hat es sich längst zum Geschäftsmodell gemacht, abmahnfähige Sachverhalte wegen Urheberrechtsverstößen und Betrugsfälle in den Social Media zu verhandeln. Diese Abmahnung ist aber wohl die erste ihrer Art: Es geht dabei um ein geschütztes Foto, das von einem Dritten auf der Pinnwand eines vermeintlich nichtsahnenden Facebook-Users platziert wurde. Letzterer soll jetzt für die Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Weil er das Bild nicht geprüft hatte.

Auslöser war nach Einschätzung der Kölner Kanzlei eine WDR-Sendung der Reihe „Der Internetanwalt“, in deren Verlauf die Experten feststellten, dass „eine durchschnittliche facebook-Seite eines Jugendlichen für Abmahnanwälte einen Abmahnwert von bis zu 10.000 Euro besitzt“. Leicht vorstellbar: Es ist gang und gäbe bei Google oder auf anderen Plattformen Fotos zu suchen und diese blindlings und ohne Betrugsabsicht in den eigenen Social Media Kanälen zu verwenden. Tatsache ist aber, dass selbst jeder Popstar, der wohlgemerkt eine Person des öffentlichen Lebens ist, in der Regel über alle Rechte an seinen Bildern verfügt – und sich durch die Zweckentfremdung leicht abgezockt fühlen kann. Im schlimmeren Fall legt man sich im Zuge eines leichtfertigen Posts mit dessen Agentur an, wenn diese ein Interesse daran findet. Wenn der Fall der Kölner Anwälte für genug Aufmerksamkeit sorgt und Schule macht, könnte unvorsichtigen Facebook-Usern künftig eine Menge solcher oder ähnlicher Abmahnungen ins Haus stehen.

Es steht ein Prozess aus, in dessen Verlauf die Pflöcke für die weitere Entwicklung  eingeschlagen werden. Denn die Frage nach der Haftung für Inhalte Dritter ist ungeklärt. Entweder sei der Facebook-Nutzer selbst ein haftender Dienstanbieter, der die rechtliche Unverfänglichkeit aller Inhalte seines Profils sicherstelle. Oder das Unternehmen Facebook müsse für Urheberrechtsverletzungen und Betrug an Bildrechten geradestehen, sagt Fachanwalt Thomas Stadler gegenüber heise-online. Das Telemediengesetz regelt in § 10, dass ein Dienstanbieter nicht für fremde Beiträge haftet, wenn er vom Inhalt keine Kenntnis hat oder diesen nach Kenntnis sofort entfernt. Aber wie soll man beweisen, dass man von den Rechtsverhältnissen eines Bildes keine Kenntnis hatte?

Rechtsverstöße im Internet betreffen allzu oft die widerrechtliche Verwendung von Fotos. Dabei ist den Usern ihre Gefahr zumeist nicht bewusst. Urheberrecht entsteht durch den „Schöpfungsakt“. Auch ein Bild, dass nicht mit einem Urhebervermerk versehen ist, steht nicht zwingend zur allgemeinen Verfügung. Es gilt also: Frei ist immer die Verwendung von Bildern, die man selbst geschossen hat und auf denen gleichzeitig keine Personen zu sehen sind, von denen man nicht ausdrücklich eine Veröffentlichungserlaubnis erhalten hat. Das schränkt die Menge der Bilder auf ein unpraktikables Maß ein und den Spaß am Teilen in den Netzwerken obendrein, ist aber der Status quo nach den Buchstaben geltenden Rechts.

Doch was bedeutet das für Unternehmer, die bei Facebook Marketing betreiben?

Unternehmer sollten sich deshalb immer peinlichst daran halten, nur eigenes Bildmaterial im Internet zu verwenden oder Bilder, an denen sie die Rechte käuflich erworben haben. Wenn Sie den Geschäftsraum Ihres Unternehmens für die Facebook-Seite oder die eigene Website fotografieren, dann tun Sie das ruhig, auch wenn Kunden zugegen sind. Das Bild wird dadurch authentisch. Nur – ebenso unpraktisch wie nötig – lassen Sie sich die Verwendungserlaubnis der Fotos von allen Anwesenden, Angestellte eingeschlossen, schriftlich geben. Übrigens: Ein Angestellter, den sie mit dem Fotografieren beauftragt haben, hat keine Rechte an diesen Bildern. Er handelt gewissermaßen „in Erfüllung seiner Verpflichtung“, die Rechte liegen also beim Unternehmer.

Was die Inhalte „fremder“ User auf der Facebook-Fanpage eines Unternehmens betrifft: Für fremde Inhalte haftet der Fanseitenbetreiber erst nach Kenntnisnahme. Sobald er den rechtswidrigen Inhalt kennt, muss er ihn löschen!

Für‘s Erste und bis zur endgültigen Klärung der Verhältnisse können Sie sich an diese Tipps des Rechtsanwalts Thomas Schwanke halten:

Nutzerbeiträge bereichern die eigene Seite, bergen aber auch Haftungsrisiken. Diese umgehen Sie am besten, indem Sie

  • zweifelhafte Beiträge nicht kommentieren,
  • sondern löschen und
  • nicht nach außen kundtun, dass Sie Beiträge prüfen

Sollten Sie eine Mitteilung über einen rechtswidrigen Beitrag erhalten,

  • verbergen Sie den Beitrag sofort,
  • erstellen einen Screenshot für Beweiszwecke,
  • prüfen Sie, ob die Mitteilung berechtigt war
  • blocken Sie den Nutzer.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben,

  • verbergen Sie den Beitrag sofort,
  • erstellen Sie einen Screenshot für Beweiszwecke,
  • prüfen Sie, ob die Mitteilung berechtigt war
  • prüfen Sie, ob man Ihnen die Kenntnis des Inhalts nachweisen kann,
  • blocken Sie den Nutzer und
  • kontaktieren einen Rechtsanwalt.

Es bleibt zu erwarten, dass in dieser Sache noch interessante Ansichten zu hören sind, bis eine endgültige Regelung gefunden wurde! Was meinen Sie?

4 Kommentare

Michael

Ich bin wirklich gespannt wie das ausgeht. Das ist schon eine herbe Entwicklung. Aber Bilder im Internet sind ja schon eine ernstzunehmende Sache.

Grüße
Micha

Klaus

Ich finde das eine richtige Frechheit! Klar muss das Recht der Urheber an ihren Materialien geschützt werden, aber mittlerweile übertreiben sie so richtig. Es sollte im Internet auch noch Freiheiten geben. Und vor allem sollte man nicht für jeden Scheiß verantwortlich sein. Mittlerweile gehen sie da echt zu weit.

Gruß Klaus

Michael

Ich bin wirklich gespannt wie das ausgeht. Das ist schon eine herbe Entwicklung. Aber Bilder im Internet sind ja schon eine ernstzunehmende Sache.

Grüße
Micha

Klaus

Ich finde das eine richtige Frechheit! Klar muss das Recht der Urheber an ihren Materialien geschützt werden, aber mittlerweile übertreiben sie so richtig. Es sollte im Internet auch noch Freiheiten geben. Und vor allem sollte man nicht für jeden Scheiß verantwortlich sein. Mittlerweile gehen sie da echt zu weit.

Gruß Klaus

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