Von Judith: Haftungsfrage W-LAN
Ist Ihr W-LAN schon gesichert oder haften Sie noch? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof am 12.05.2010 beantwortet. Wer ein Funknetzwerk einsetzt, muss dieses entsprechend sichern. Im Fall des BGH ging es um die Verletzung von Urheberrechten des Songs „Sommer unseres Lebens“. Das Plattenlabel behauptet, der Anschlussbesitzer habe das Lied auf einer Tauschbörse angeboten und nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt. Der Beklagte wehrte sich jedoch dagegen.Die Richter des BGH haben entschieden, dass der Betreiber eines ungeschützten Funknetzwerks im Streitfall eine Unterlassungserklärung abgeben müssen. Dem Urteil zufolge kann der Betreiber jedoch nicht auf Schadensersatz verklagt werden. „Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden.“, so der BGH. Auch zur Pflege des Funknetzwerks machten die Richter in einer Pressemitteilung Angaben. So könne es dem Betreiber „nicht zugemutet werden, seine Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden.“. Somit dürften vorerst auch Betreiber mit der einfachen WEP Verschlüsselung sicher vor Klagen sein. Generell ist aber der Einsatz von WPA2 empfohlen. Das Urteil des BGH setzt auch überhöhten Abmahngebühren Grenzen. Die Rede ist von einer regelrechten Abmahnindustrie, bei der es nicht um die Verurteilung und Verteidigung der Urheberrechte geht, sondern darum, mit Klagen gegen Tauschbörsennutzern Gewinne zu erzielen. Wie sich dieses Urteil auf Hot-Spots auswirkt ist zur Zeit noch unklar.
Andreas Kauerhof
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2 Kommentare
31 Mai 2010
Sehr interessanter Artikel. Ich dachte bisher, dass man tatsächlich dafür belangt werden kann, wenn man sein W-LAN nur mit einer WEP-Verschlüsselung sichert. Wohne in einem Wohnblock, in dem es nur so von Hot-Spots wimmelt. Da kann man sich schnell mal vertun. Gott sei Dank sind die aber alle mit WPA2 verschlüsselt – inklusive meiner 😉
31 Mai 2010
Sehr interessanter Artikel. Ich dachte bisher, dass man tatsächlich dafür belangt werden kann, wenn man sein W-LAN nur mit einer WEP-Verschlüsselung sichert. Wohne in einem Wohnblock, in dem es nur so von Hot-Spots wimmelt. Da kann man sich schnell mal vertun. Gott sei Dank sind die aber alle mit WPA2 verschlüsselt – inklusive meiner 😉