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Von Judith: Googles Kameraobjektiv sitzt einen Meter zu hoch

Die Rechtslage in Bezug auf Google Street View ist komplex. Datenschützer und Justiz erhöhen regelmäßig den Druck auf Google. Zur geplanten Google Street View-Abbildung von deutschen Straßenzügen stellten sie fest: Der Online-Kartendienst Google Street View hat die Kamera für seine Straßenaufnahmen auf bis zu drei Meter Höhe positioniert. Der handelsübliche Sichtschutzzaun ist allerdings nur zwei Meter hoch. Dieser „Blick über den Gartenzaun“ führe laut einem Gutachten vom Februar 2010 zu einem Konflikt mit dem Persönlichkeitsrecht. Die Privatsphäre der betroffenen Bürger sei nicht mehr gewahrt.

Unter anderem aus diesem Grund erklärte das rheinland-pfälzische Justizministerium Google Street View für teilweise rechtswidrig. In dem Gutachten gab das Justizministerium außerdem bekannt: Sind Hausfassaden individualisiert und entsprechen nicht dem typischen Stadtbild oder der Bauweise der jeweiligen ländlichen Umgebung, ist die Veröffentlichung der Google-Fotos datenschutzrechtlich bedenklich.

Google Street View kollidiert zum Teil mit dem Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht einer Person werde nicht ausschließlich durch die unverpixelte Abbildung Ihres Gesichts verletzt. Durch Detailaufnahmen von Gebäuden stechen diese aus der Masse hervor. So kann der Betrachter oft auch auf die Lebensumstände der jeweiligen Bewohner schließen. Das macht die betroffenen Bewohner laut dem rheinland-pfälzischen Justizministerium angreifbar.

Original-Daten sollen auf Anfrage gelöscht werden

Eine weitere Kritik des Justizministeriums Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die Archivierung der Google Street View-Fotos. Denn Google Street View muss Personen und Autokennzeichen auf den Bildern zwar unkenntlich machen. Jedoch hebt Google die Originale der im Web verfremdeten Aufnahmen für ein Jahr auf – unverpixelt. Auch die französische Datenschutzbehörde CNIL hat weiterhin Bedenken bezüglich Google Street View. Die CNIL pocht auf Löschung der Daten – zumindest auf Anfrage. Google Street View hat als Reaktion auf die Datenschutz-Debatte einen Katalog erstellt. Darin gibt Google bekannt, welche Zusagen Google Street View den deutschen Datenschutzbehörden gemacht hat.

Hauseigentümer und Mieter können Widerspruchsrecht geltend machen

Ferner können zusätzlich zu Eigentümern auch Mieter der Abbildung ihres Hauses auf Google Street View widersprechen. Das kann bereits jetzt – also vor der Veröffentlichung – per Mail oder Post erfolgen. Später, wenn Google Street View auch in Deutschland online ist, soll es mit einem einfachen Klick gelingen. Laut Google Street View wird es die Funktion “Ein Problem melden“ am linken unteren Rand des Bildfensters geben. Im nächsten Schritt fülle ich dann ein Formular aus und klicke auf „Übermitteln“. Erkennen mich Andere im Internet bei Google Street View, werden sie es dann auch auf diesen Weg direkt melden können. Firmengebäude und öffentliche Gebäude unterliegen nicht dem Persönlichkeitsrecht. Aus diesem Grund räumt Google ausschließlich für Wohnhäuser die Widerspruchsmöglichkeit ein.

Lesen Sie im nächsten Teil, wie Google Street View Gemeinden und Städten zu neuen Einnahmen verhelfen soll – mit einer Sonderabgabe wie bei Straßenfesten.

Bis dahin,

Lauren Dohnalek

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